Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags, in dem sich RES Beyond HH GmbH (Beyond) zu Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern („Kunden“) verpflichtet, falls nicht in dem Vertrag ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die AGB gelten auch für alle hier nicht explizit genannten Geschäftstätigkeiten (z.B. Beratungstätigkeit, Konzepterstellungen für Immobilien, Datenraum Management etc.) von Beyond. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Beyond ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich in dem Vertrag zustimmt. Beyond schuldet nur die im Vertrag vereinbarte (Dienst-)Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Leistungen und Ansprüche Beyond
Beyond ist kein Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden und wird sich auch nicht als solcher darstellen. Vergütungen und sonstige vom Kunden geschuldete Zahlungen sind zzgl. der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an Beyond zu zahlen. Der Vertrag endet mit Erfüllung der geschuldeten Leistungen oder wenn er im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wird. Durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses werden die bis dahin entstandene Ansprüche der Parteien nicht berührt. Kündigungen des Vertrags haben schriftlich zu erfolgen. Unbeschadet vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsrechte können beide Parteien diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, (i) wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, (ii) wenn das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt hat, (iii) wenn die andere Partei eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder (iv) wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen die andere Partei erfolglos gewesen sind.
Auskünfte und Leistungen von Dritten
Von Dritten erteilte Auskünfte, Informationen und Unterlagen, die Beyond an den Kunden übermittelt, prüft Beyond nur, wenn dies vereinbart ist. An den Kunden weitergeleitete Angaben und Informationen liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Prüfung obliegt dem Kunden, Beyond übernimmt hierfür keine Haftung, soweit die Informationen nur weitergegeben werden. Berechnungen, Annahmen und Schätzungen für die Zukunft sind unverbindlich. Übermittelte Angebote von Dritten sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit widerrufbar. Irrtum bleibt bis zum Abschluss des Hauptvertrages vorbehalten. Beyond ist berechtigt, auch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden einen Dritten mit der vertraglich bestimmten Leistung oder einem Teil der Leistung zu beauftragen. Beyond wird die Sorgfalt ausüben, die für ein qualifiziertes Mitglied seiner Berufssparte angemessenen ist.
Außerordentliche Kündigung
Beyond kann den Vertrag insbesondere außerordentlich fristlos kündigen, (i) wenn gegen den Kunden Sanktionen oder Anordnungen verhängt werden, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit rechtswidrig machen oder den Interessen Beyond zuwiderlaufen; (ii) wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverwalter, Liquidator oder Zwangsverwalter bestellt wird. (iii) wenn der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; (iv) bei Eigentümerwechsel bzw. maßgeblicher Änderung der Gesellschaftsstruktur des Kunden oder evtl. Rechtsnachfolger dergestalt, dass sich die Besitzverhältnisse an der Gesellschaft des Kunden derart verändern, dass der neue Gesellschafter mehr als 50% der Gesellschaftsanteile und/oder Kontrollmöglichkeiten erwirbt, sofern hier- durch die Geschäftsinteressen Beyond beeinträchtigt werden; (v) wenn der Kunde gegen die Bedingungen des Vertrages verstößt und (falls der Verstoß behebbar ist) der Kunde den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung von Beyond behebt.
Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart. Der Kunde ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
Haftung
Die Haftung von Beyond, für seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist auf insgesamt € 3.000.000 begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn und soweit Produkthaftungsansprüche vorliegen, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wenn eine Garantie übernommen und/oder wenn Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden. Ferner haftet Beyond im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wurden. Die Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch bis auf den genannten Betrag, beschränkt.
Adressat und Nutzungsrechte
Adressat der für den Kunden erbrachten Arbeitsergebnisse sind ausschließlich der Kunde, zu dessen alleiniger Verwendung die Arbeitsergebnisse bestimmt sind. Der Inhalt ist streng vertraulich und nur zu dem in dieser Vereinbarung angegebenen Zweck zu verwenden. Es wird keinerlei Verantwortung gegenüber Dritten für den gesamten Inhalt oder Auszüge des Inhalts übernommen. Sollte die Parteien urheberrechtlich geschützte Werke, wie z.B. Lichtbilder, Visualisierungen, Pläne, Ausbaubeschreibungen, Flächenberechnungen, etc. („Werke“) zur Verfügung stellen, sichert die jeweilige Partei zu, dass sie selbst Urheber dieser Werke oder jedenfalls berechtigt ist, die nachfolgenden Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf die andere Partei übertragen zu dürfen und das örtlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht einzuräumen, die zur Verfügung gestellten Werke im Rahmen des bestehenden Vertrages zum vereinbarten Zweck ganz oder teilweise in körperlicher oder unkörperlicher Form zu nutzen. Die Parteien sichern zu, dass die zur Verfügung gestellten Werke nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die den in dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechten entgegenstehen und, sofern kein Urheber auf den Werken angegeben ist, keine Urheberbenennungspflicht besteht. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte die andere Partei bei der Abwehr der Forderungen bestmöglich zu unterstützen. Sollte eine vom Kunden gemachte Zusicherungen unzutreffend sein und Beyond im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des Werks ein Schaden entstehen, wird der Kunde Beyond von den Ansprüchen Dritter freistellen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
Die Vertraulichkeitspflichten gemäß Ziffer 6.1 gelten nicht für solche vertrauliche Informationen, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung bereits offenkundig, d. h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich waren; (ii) zur Zeit ihrer Übermittlung der anderen Partei nachweislich bereits bekannt waren und nicht von Dritten, die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet waren, empfangen wurden; (iii) nach ihrer Übermittlung ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig werden; (iv) aufgrund bindender behördlicher oder richterlicher Anordnung oder aufgrund zwingenden rechtlichen Vorschriften offenzulegen sind, vorausgesetzt, die Partei hat die andere Partei hierüber, soweit rechtlich zulässig, informiert, bei Offenbarung auf den geheimhaltungsbedürftigen Charakter der Vertraulichen Informationen hingewiesen und die Offenlegung auf den geringstmöglichen Umfang beschränkt oder (v) von mit bekanntgegebenen Vertraulichen Informationen nicht in Berührung gekommenen Mitarbeitern der Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf solche Vertrauliche Informationen entwickelt worden sind.
Beide Parteien haben sich an alle geltenden Anforderungen der einschlägigen Datenschutzvorschriften zu halten. Der Kunde ist mit der Verwendung von E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie, jederzeit widerruflich, mit der Übermittlung von Werbung einverstanden.
Für den Fall, dass der Kunde zum Zwecke der Leistungserbringung personenbezogene Daten an Beyond übermitteln muss, so hat dies datenschutzkonform, insb. unter Beachtung der Zweckbindung und des Grundsatzes der Datenminimierung zu erfolgen. Sofern personenbezogene Daten für die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung nicht erforderlich sind, wird der Auftraggeber personenbezogene Daten nur anonymisiert zur Verfügung stellen.
Gerichtsstand und Unwirksamkeit
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird hier- durch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und dem Vertrag nicht zuwiderläuft.
beyond
RES BEYOND HH GmbH
Afrikahaus
Große Reichenstraße 27
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W. beyond-hh.de